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MIDI

DGE-Thermolyseanlage MIDI

Altreifen-Recycling

Sicherheit bei Pyrolyseanlagen
Präsentation: DGE-Thermolyse von Altreifen
Massenbilanz und Emissionen
Wirtschaftlichkeit der DGE-Altreifen-Thermolyse
Informationen zu Altreifen
Informationen zu Kondensaten

Technische Details
Infos zum BImSchG
Dirk Gerlach Engineer
 

BImSch-Anmerkungen

Im BImSch-Gesetz und den zugehörigen Verordnungen wird nur der Begriff Pyrolyse verwendet, den wir nur für den Prozess der allgemeinen Zerstörung verwenden.

Mindestabstand

Altreifen werden als nichtgefährlicher Abfall deklariert (Abfallschlüssel 160103)
Gemäß der 4. BImSchV ist eine solche Anlage nach 8.1(1) a) eingestuft: Anlagen zur Beseitigung oder Verwertung fester, flüssiger oder gasförmiger Stoffe durch thermische Verfahren(Pyrolyseanlagen) bis zu 3 t/h
Gemäß Anhang 2Abstandserlass "Immissionschutzrelevante Anlagen, die nicht in die Abstandsliste aufgenommen worden sind" gilt für diese Anlagenart: Kein Mindestabstand!

Für Verbrennungsmotoranlagen für den Einsatz von Altöl oder Deponiegas mit einer Feuerungswärmeleistung
  • bis weniger als 1 Megawatt: Mindestabstand 100 m
  • 1 Megawatt oder mehr: Mindestabstand 200 m
Ansonsten gilt erst für Verbrennungsmotoren ab 20 MW Feuerungswärmeleistung ein Mindestabstand von 300 m.

Desweiteren gilt der Mindestabstand 200 m für:
  • Geschlossene Anlagen zum Lagern von Abfällen, soweit in diesen Anlagen Abfälle vor deren Beseitigung oder Verwertung jeweils über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr gelagert werden
  • Geschlossene Anlagen zur zeitweiligen Lagerung von Schlämmen mit einer Aufnahmekapazität von 10 Tonnen oder mehr je Tag oder einer Gesamtlagerkapazität von 150 Tonnen oder mehr
Und der Mindestabstand 300 m für:
  • Anlagen, die der Lagerung von chemischen Erzeugnissen von 25 000 Tonnen oder mehr dienen.
  • Anlagen, die der Lagerung und Umfüllung von brennbaren Flüssigkeiten in Behältern mit einem Fassungsvermögen von 5 000 Tonnen oder mehr dienen.
  • Anlagen, die der Lagerung und Abfüllung von brennbaren Gasen in Behältern mit einem Fassungsvermögen von 3 Tonnen oder mehr dienen, ausgenommen...
  • Geschlossene Anlagen zum Umschlagen von Abfällen mit einer Leistung von 100 Tonnen oder mehr je Tag, ausgenommen ...
  • Sortieranlagen für Hausmüll mit einer Durchsatzleistung von 10 Tonnen Einsatzstoffen oder mehr je Tag
Alle anderen Anlagen (außer der Pyrolyse/Thermolyse) zur Beseitigung oder Verwertung fester, flüssiger oder gasförmiger Abfälle mit brennbaren Bestandteilen durch thermische Verfahren benötigen einen Mindestabstand von 500 m.

Feuerungsleistung

Da es sich bei der DGE-Anlage nicht um eine Verbrennungsanlage handelt, ist eine Definition über Feuerungswärmeleistung und Brennkammertemperatur fachlich falsch.
Für das Kondensatöl-BHKW gilt allerdings die o.g. Feuerungswärmeleistung für die Bestimmung der Mindestabstände.
(400 kW elektrisch -> ca. 1 MW Feuerungswärmelistung)
Dipl.-Ing.(FH) Dirk Gerlach   •   Leidenschaft für Innovation


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